SPEKTRUM
Kinesiologie
Die aktuelle Rechtsprechung gestattet Ärzten – im Gegensatz zu Heilpraktikern – keine Aussagen zur therapeutischen Wirksamkeit von komplementären Heilverfahren bei bestimmten Krankheitsbildern. Die Rechtsprechung verlangt einen wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweis. Medizinische Tradition und ärztliche Erfahrung bleiben vollkommen unberücksichtigt.
Daher wurden von der Homepage sämtliche Angaben zur „Kinesiologie“ entfernt. Bei Interesse erkundigen Sie sich bitte entweder im persönlichen Gespräch oder bei der „Deutsche Ärztegesellschaft für Applied Kinesiology“.
Deutsche Ärztegesellschaft für Applied Kinesiology
Nederlinger Str. 35, 80638 München
Tel 089 | 159 5951, Fax 089 | 159 6161
www.daegak.de